Nach der Machtergreifung durch Adolf Hitler am 30. Januar 1933 nahm die Bedrohung für Jüdinnen und Juden in Deutschland massiv zu und viele sahen sich zur Flucht gezwungen. Die Emigration erfolgte aus heutiger Sicht in drei Wellen:
1. direkt nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten (1933 – 1935)
2. nach dem Erlass der „Nürnberger Gesetze“ 1935
3. nach der Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938
Auf der Suche nach einer neuen Heimat
Die schon früh geflüchteten Jüdinnen und Juden hofften 1933 noch, dass sie rasch nach Deutschland zurückkehren könnten und der Nationalsozialismus bald enden würde. Viele flüchteten daher zunächst in die europäischen Nachbarländer. Diese Hoffnung wurde aber spätestens durch den Erlass der „Nürnberger Gesetze“ am 15. September 1935 zerschlagen. In dieser Zeit gab es einige deutsche und jüdische Auswanderungshilfsorganisationen, die Hilfe bei der Emigration anboten. Nach der Annexion Österreichs und der Reichspogromnacht sahen sich viele der verbliebenen Jüdinnen und Juden endgültig zur Flucht gezwungen.
Doch die Suche nach einer neuen Heimat gestaltete sich oftmals schwierig. So mussten die Menschen viele Dokumente und Belege einreichen, um eine Einreiseerlaubnis in ein anderes Land zu bekommen. Laut des Anne-Frank-Hauses konnten zwischen 1933 und 1937 insgesamt etwa 130.000 Jüdinnen und Juden Deutschland verlassen. Neben Palästina waren auch Südafrika, Osteuropa und Lateinamerika die Ziele der Emigranten. Viele blieben aber auch in Nord- und Westeuropa.
Viele Länder erließen jedoch immer strengere Einreisebestimmungen für jüdische Flüchtlinge aus Deutschland, darunter auch das unter britischem Mandat stehende Palästina. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) gelang zwischen 1933 und 1940 dennoch 55.000 jüdischen Emigranten aus Deutschland die Einreise nach Palästina. Aber auch dort gab es Konflikte. Aus diesem Grund wurde ein Drittel der Einreiseanträge abgelehnt.
Der Weg nach Palästina
Ein Weg, um eine Einreiseerlaubnis nach Palästina zu bekommen, war ein sogenanntes Arbeitszertifikat. Dies galt für wichtige Berufe, zum Beispiel in der Landwirtschaft. Dennoch war Palästina als eines der wenigen Länder bereit, eine große Zahl an Jüdinnen und Juden aufzunehmen. Nach der Machtergreifung drängten die Nationalsozialisten zudem auf eine Ausreise.
So einigten sich das Reichswirtschaftsministerium und die Jewish Agency, die Vertretung der Juden in Palästina, 1933 auf das Haavara-Transfer-Abkommen. Das Abkommen sollte es Jüdinnen und Juden erleichtern, Eigentum und Vermögen nach Palästina mitzunehmen. Über eine Transfergesellschaft konnten die Emigranten Geld auf ein spezielles Konto einzahlen. Im gleichen Gegenwert wurden Waren nach Palästina geliefert und die Emigranten erhielten die gleiche Summe nach ihrer Einreise nach Palästina ausgezahlt.
Deutsche Produkte in Palästina über Haavara-Transfer-Abkommen
Das Abkommen wurde in den ersten Jahren auch von der NSDAP unterstützt, aber ab 1935 nahm die Kritik seitens der Nationalsozialisten zu. Die Reichsbank hatte sich erhofft, durch das Abkommen Devisen einzunehmen, was aber kaum gelang. Zudem wollten die Nationalsozialisten auf diesem Weg die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Aus heutiger Sicht handelte es sich wohl um ein wenig faires Abkommen.
Ab 1937 wurden die Möglichkeiten, die das Haavara-Abkommen bot, immer weiter eingeschränkt. Das Abkommen wurde 1941 offiziell eingestellt. Dennoch konnten laut der Bundeszentrale für politische Bildung auf der Grundlage des Haavara-Abkommens bis 1939 über 50.000 Jüdinnen und Juden nach Palästina emigrieren und dabei Besitzgüter im Wert von rund 140 Millionen Reichsmark mitnehmen.
Unseres Wissens mussten die nach Palästina emigrierten Jüdinnen und Juden ihr Geld für deutsche Produkte ausgeben. So wurde die zwischen 1934 und 1936 erbauten Villa des bekannten Kaufmanns und Verlegers Salman Schocken, die von dem Architekten Eric Mendelsohn entworfen wurde, zu einem Großteil mit Materialien aus Deutschland gebaut.
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